Auch bei den Stellenbeschreibungen wird der Zwang zur
eindeutigen Identifikation aller Objekte lückenlos durchgezogen: Jede Art von Anforderung
muss als eigenes Objekt zusammen mit den dazu erforderlichen Ausbildungserfordernissen
festgelegt werden. Man kann nicht einfach "Der Leiter der Buchhaltung muss
das
Rechnungswesen ordnungsgemäß führen" schreiben (mit derartigen Leerformeln wird in
solchen Stellenbeschreibungen oft sehr viel Papier ohne jeden Inhalt produziert), die
Aufgaben und Anforderungen sind vielmehr exakt festzulegen. Zunächst
müssen die Aufgaben selbst festgelegt werden, etwa
- 0132 Leiter des Rechnungswesens
- 0017 Leitung der Abteilung
- (ist mit dieser allgemeinen Formulierung für alle Abteilungen
verwendbar)
- 0018 Unterstützung der Kostenrechnung
- 0061 Erstellung und Überwachung des Liquiditätsplanes
Die Festlegung der Anforderungen erfolgt durch die in den beiden
nächsten Kapiteln beschriebene Definition der erforderlichen Fähigkeiten sowie durch die
Verknüpfung der Aufgaben mit diesen Fähigkeiten. |