Grundsätzlich sollten alle Gefahren im EGA-System
festgehalten werden. In welcher Form dies erfolgt, muss die Qualitätssicherung festlegen.
Es ist kaum sinnvoll, vor dem Zusammenbau eines Personalcomputers jedes Mal eine
EGA-Eintragung "Der Schraubenzieher könnte abbrechen" vorzunehmen. Andererseits
verhindert eine restriktive Aufzeichnung möglicherweise, dass erstzunehmende Gefahren
nicht vermerkt werden, weil man Angst hat, der Hinweis könnte als lächerlich eingestuft
werden. Zur Beurteilung des Risikos kann die
Eintrittswahrscheinlichkeit und der mögliche Schaden sowie der Aufwand angegeben werden,
der mit der Beseitigung des Risikos verbunden ist.
Die aufgezeichneten Gefahren können sowohl nach dem Risiko (Schaden mal
Eintrittswahrscheinlichkeit) wie auch nach dem Kosten/Nutzenverhältnis, das sich aus dem
Risiko und dem mit dessen Beseitigung verbunden Aufwand ergibt, gereiht werden.
Unter der Annahme, dass die Gefahreneinschätzung zutreffend ist, kann
aus den Risikoinformationen auch der vom Unternehmen zu tragende Aufwand für
Schadensfälle ermittelt werden. Um diesen Aufwand zeitlich abgrenzen zu können, kann zu
jedem Risiko auch ein vermutliches Eintrittsdatum angegeben werden.
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