Das Personalverwaltungssystem ist schon in der Grundausstattung in der Lage, die Anforderungen einer großen Zahl von Branchen und Kollektivverträgen zu erfüllen. In keinem Fall sind zur Lösung spezieller Abrechnungsaufgaben besondere Verarbeitungen durchzuführen. Es werden lediglich fallweise besondere Auswertungen wie die Schlechtwetterabrechnung im Baugewerbe benötigt.
Handel | |||
Die Lohnverrechnung im Handel bereitet erfahrungsgemäß keinerlei Schwierigkeiten. Hier sind weniger spezielle Leistungen des Personalsystems von Interesse als eine Integration der Warenwirtschaft und Kassensysteme in die Lohnverrechnung, um beispielsweise Personalverkäufe oder Umsatzprovisionen einfach abrechnen zu können. Diese Anforderungen betreffen jedoch das jeweils eingesetzte Warenwirtschaftssystem und stellen die Lohnabrechnung vor keinerlei Probleme. | |||
Industrie | |||
Auch
in der Industrie ergeben sich im Normalfall keine für MIBS
unlösbaren Aufgaben. Fix- und Regielohn stellen ohnehin
keine besonderen Anforderungen an das System, die Organisation der Akkordlohnabrechnung
ist individuell verschieden, kann mit dem System aber generell ohne
Einschränkungen abgewickelt werden. Meist stammen die Informationen
dazu aus einer speziellen Betriebsdatenerfassung, in welche die
Aufgaben der Produktion und der Lagerwirtschaft integriert sind. Es
ist auch ein auftragsabhängiges Mengen- und Zeiterfassungssystem
möglich.
Die allgemeinen Abrechnungsfunktionen erlauben die Behandlung aller in der Industrie benötigten Lohnformen, die Durchschnittsberechnung über beliebige Zeiträume innerhalb der letzten zwölf Monate oder die Abrechnung von Stehzeiten, Gift-, Lärm- und sonstigen Zulagen sowie selbstverständlich eine entsprechende Weiterzahlung während des Krankenstandes oder Urlaubs. Die Anforderungen bezüglich lohngestaltender Vorschriften oder spezieller Betriebsvereinbarungen werden ebenso regelmäßig erfüllt wie die Erfordernisse von Kostenrechnung und Controlling. |
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Baugewerbe | |||
Besonderheiten im Baugewerbe ergeben sich durch die Abrechnung mit der Bauarbeiter-Urlaubskasse und die Schlechtwetterabrechnung mit den Arbeitsämtern. Beide Anforderungen werden vom System vollinhaltlich erfüllt. Kostenrechnung und Kalkulation im Bauwesen erfordern meist eine detaillierte Baustellenabrechnung bezüglich der Lohnkosten sowie Mittellohnberechnungen, die mit MIBS in jeder gewünschten Zusammenstellung und über beliebige Zeiträume erstellt werden können. Die Leistungslohnabrechnung kann für ganze Baustellen oder einzelne Mitarbeitergruppen mit Gegenüberstellung der Leistungsstunden Soll und Ist erfolgen, wobei die Möglichkeit der Einbeziehung von Bewertungszahlen für einzelne Arbeitnehmer besteht. Leistungs-, Zeitlohn-, Aufsichts- und sonstige Randstunden können pro Baustelle prozent- und betragsmäßig ausgewertet werden. Die auszubezahlenden und zurückzubehaltenden Mehrlohnstunden werden pro Monat und kumuliert in Evidenz gehalten. Ein Leistungsnachweis liefert pro Arbeiter und pro Baustelle eine in Leistungs- und Zeitlohnstunden gegliederte Übersicht mit Angabe des Leistungsergebnisses. Bei Bedarf ist eine Anbindung der Lohnabrechnung an die Regiefakturierung möglich. Auch die innerbetriebliche Verrechnung kann vom System, soweit es sich um Personalkosten handelt, in jeder gewünschten Form abgewickelt werden. |
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Gastgewerbe | |||
Die
Lohnabrechnung im Gastgewerbe ist eine relativ komplexe Aufgabe, die
nur von Fachkräften mit Spezialkenntnissen bewältigt werden kann.
MIBS bewältigt alle Vorschriften des Kollektivvertrags für
Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe, des Kollektivvertrags für
Arbeiter im Gastgewerbe und der länderweise unterschiedlichen
Lohnordnungen und Zusatzkollektivverträge. Saisonbetriebe bereiten
dem System ebenso wenig Schwierigkeiten wie die Verbindung von
Gastgewerbe und Konditoreibetrieben.
Im Gastgewerbe genießen Dienstgeber und Dienstnehmer gleichermaßen die Regelungen der Arbeitszeiteinteilung. Hier reduziert das Zeiterfassungssystem durch einen automatischen Ausgleich der arbeitsfreien Tage den Verwaltungsaufwand ganz wesentlich. Sonstige spezielle Anforderungen wie Tronc-Berechnung oder Abrechnung von Trinkgeldern werden vom System problemlos abgewickelt. |
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Hausbesorger | |||
Für Hausbesorger gelten länderweise geregelte Entgeltvorschriften (Mindestlohntarif), die vom Abrechnungssystem anstandslos bewältigt werden. Lohnsteuer- und SV-Abrechnung sind unproblematisch. | |||
Land- und Forstwirtschaft | |||
Wie bei Hausbesorgern sind auch in der Land- und Forstwirtschaft die Lohnsteuerbesonderheiten seit Anfang 1984 weggefallen. Besonderheiten sind nur noch bei Akkordarbeiten im Forst und den zugehörigen Akontierungen zu beachten, die das System jedoch einwandfrei behandelt. Auch Sachbezüge und Deputate sind einfach abzurechnen. | |||
Spitäler, Ärzte, Apotheken | |||
Im medizinischen Bereich sind kaum Besonderheiten zu beachten, Apotheker- und Ärztekammerumlage sind schon im Basissystem der Lohnabrechnung vorgesehen. | |||
Öffentlicher Dienst | |||
Da jederzeit beliebige Gruppen von Dienstnehmern ausgewertet werden können, ist die Auszahlung für Beamte zu Monatsbeginn auch dann ohne weiteres möglich, wenn zu Jahresende die Beamtenabrechnung für Jänner schon benötigt wird, obwohl die Dezemberabrechnung für andere Dienstnehmer noch nicht durchgeführt wurde. Besondere Abrechnungsvorschriften für kommunale Institutionen - etwa die Haushaltszulage oder die nicht verrechenbare Familienbeihilfe - können uneingeschränkt abgerechnet werden. Eine wesentliche Hilfe bietet das System bei der Erstellung der Daten für den Voranschlag: Es können die für das Folgejahr benötigten Werte auf der Basis der derzeit verfügbaren Informationen im voraus berechnet und ausgedruckt werden. Dabei ist eine abgestufte automatische Erhöhung der Bezüge um den zu erwartenden Prozentsatz ebenso möglich wie die Einrichtung derzeit noch nicht besetzter Planstellen. Der Personalverwaltung steht auf Wunsch innerhalb des Personalinformationssystems ein umfangreicher Personalakt mit allen Informationen über Qualifikation, Vor- und Weiterbildung zur Verfügung. Alle Personal- und Lohnauswertungen können gegliedert nach Haushaltsstellen angefertigt werden. Dabei sind Auswertungen für einzelne Stellen oder Gruppen von Haushaltsstellen ebenso möglich wie zum Beispiel ein nach Dienststellen sortierter Ausdruck der Lohn-/Gehaltsabrechnung für die Dienstnehmer. Sämtliche Ergebnisse der Lohnabrechnung können mit Hinweis, Ansatz und Post automatisch an die Haushaltsbuchführung übergeben werden. Ebenso ist eine Übernahme der Voranschlagswerte vorgesehen. Auch die Daten über Bezugsvorschüsse können in die Vermögensbuchhaltung übertragen werden. |
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