Die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für eine Stelle erfolgt nach folgendem Schema: Zunächst wird das Eignungsprofil mit dem Mindest- und Höchstanforderungsprofil der Stelle verglichen. Fähigkeiten im Eignungsprofil des Bewerbers, die im Anforderungsprofil der Stelle nicht aufscheinen, werden dabei nicht berücksichtigt. Liegen alle Werte aus dem Eignungsprofil innerhalb der vorgegebenen Grenzen, wird der Bewerber zunächst als für die Stelle entsprechend qualifiziert betrachtet. Andernfalls wird derselbe Vergleich mit den für die Stelle festgelegten Extremanforderungen vorgenommen (sofern diese definiert sind), um festzustellen, ob der Bewerber bei Mangel an entsprechend qualifiziertem Personal in Frage kommt. Werden auch diese Kriterien verletzt, scheidet der Bewerber aus dem für diese Stelle in Frage kommenden Personenkreis aus.
Für die in Frage kommenden Bewerber wird eine Eignungskennziffer ermittelt, welche die Eignung für die Stelle ausdrücken soll. Dazu dient das Profil der Normalanforderungen für die Stelle als Grundlage. Für jedes Merkmal wird die Abweichung des Bewerbers vom Normalprofil mit dem Gewicht des Merkmals multipliziert. Dabei gibt ein Gewicht 0 an, dass dieses Merkmal für die Stelle keine Relevanz hat und sich auf die Eignung nicht auswirkt. Da sich in der Regel Unterschreitungen der Normalanforderungen stärker nachteilig auswirken als Überschreitungen, wird für Abweichungen nach unten die Gewichtung des Merkmals verdoppelt. Zur besseren Illustration werden zusätzlich die Werte für positive und negative Abweichungen gesondert ermittelt. Die Kennziffer für negative Abweichungen gibt an, in welchem Ausmaß ein Bewerber unter den geforderten Normalanforderungen bleibt, während die Kennziffer für positive Abweichungen angibt, wie weit das Eignungsprofil (bei anderen Merkmalen als in der Kennziffer für negative Abweichungen) die Anforderungen übertrifft.
Diese Kennziffer wird auch für die Ja/Nein-Merkmale verwendet, wobei hier für ein Merkmal nur die Werte 0 und 1 in Frage kommen, also nur Abweichungen von -1 oder +1 möglich sind, sofern der Bewerber nicht schon durch die Definitionen in den Mindest- und Höchstanforderungen für diese Kennzeichen ausgeschieden wurde. Die Auswirkungen des Nichtzutreffens einer Ja/Nein-Eigenschaft werden also ausschließlich durch das Gewicht dieses Merkmals bestimmt. Stärkere und schwächere Abweichungen wie bei den bewerteten Merkmalen sind hier nicht möglich.
Die Summe über alle diese gewichteten Abweichungen ergibt die Eignungskennziffer, die den "Abstand" des Bewerbers vom Normalprofil beschreibt. Für einen Bewerber, dessen Eignungsprofil dem Normalprofil in jedem einzelnen Merkmal genau entspricht, wird sich also - unabhängig von der Gewichtung der Merkmale - die Eignungskennziffer 0 ergeben. Zur exakteren Information kann neben den Eignungskennziffern eine Liste der Werte aller Abweichungen für jeden Bewerber ausgegeben werden.
Diese Eignungskennziffern können für verschiedene Stellen miteinander nur dann verglichen werden, wenn sie sich auf genau dieselben Merkmale mit derselben Gewichtung beziehen. Enthält das Normalprofil einer Stelle fünf Merkmale, jenes einer anderen Stelle aber 25, so werden die Eignungskennziffern für die zweite Stelle im Durchschnitt wesentlich höher sein, weil es wesentlich mehr Möglichkeiten für Abweichungen gibt. Analog werden sich Unterschiede ergeben, wenn zwar dieselben Merkmalswerte im Normalprofil vorliegen, aber eine andere Gewichtung der Merkmale verwendet wird.
Ein Beispiel für irgendwelche Merkmale M1 bis M6:
Merkmal M1 M2 M3 M4 M5 M6 Gewichtung 1 1 2 5 3 4 Normalprofil 2 3 3 3 4 2 Bewerber A 1 0 4 3 3 2 Abweichung -1 -3 +1 0 +1 0 Bewerber B 3 3 3 2 4 3 Abweichung +1 0 0 -1 0 +1
Bewerber A erhält eine Eignungskennziffer 13 (1x1x2 + 3x1x2 + 1x2 + 0x5 + 1x3 + 0x4), für den Bewerber B ergibt sich eine Eignungskennziffer 15 (1x1 + 0x1 + 0x2 + 1x5x2 + 0x3 +1x4). Die schlechtere Beurteilung für den Bewerber B ergibt sich aus der Unterschreitung für das wichtigste Merkmal M4 (Gewicht 5), obwohl der Bewerber in allen übrigen Merkmalen dem Normalprofil recht gut entspricht. Hätte das Merkmal M4 das Gewicht 4, würden beide Bewerber dieselbe Eignungskennziffer erreichen.
Bemerkenswert an diesem Beispiel ist der Umstand, dass Bewerber A durch einen besseren Wert für das Merkmal 6 in der Gesamtbeurteilung hinter Bewerber B zurückfallen würde. In diesem Fall würde nämlich der erste Bewerber in sämtlichen Merkmalen außer M4 von den Vorstellungen der Unternehmensleitung abweichen, was sich in Summe stärker auswirkt als die negative Abweichung im wichtigsten Merkmal bei Bewerber B.
Dieses Beispiel zeigt nicht nur den Einfluss der Gewichtung auf die Ergebnisse, es ist auch zu erkennen, dass der Wertebereich für die Gewichtung auf die Anzahl der betrachteten Merkmale abgestimmt werden soll: Enthält das Normalprofil nur wenige Merkmale und hat eines davon ein sehr hohes Gewicht, so spielen die übrigen Merkmale naturgemäß kaum noch eine Rolle.
Eine alternative Bewertungsmethode zeigt eine gewisse Toleranz bei geringfügigen Abweichungen: Hier werden Abweichungen von mehr als einem Punkt doppelt gerechnet, was dazu führt, dass sich Abweichungen um nur einen Punkt weniger auswirken. Nach dieser Methode erhält Bewerber A im obigen Beispiel die Eignungskennziffer 19 (1x1x2 + 3x1x2x2 + 1x2 + 0x5 + 1x3 + 0x4), während sich für Bewerber B dieselbe Kennziffer wie zuvor (15) ergibt, da er in keinem Merkmal um mehr als 1 vom Normalprofil abweicht.
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