Grundsätzlich wird ein Lieferschein gedruckt, wenn der Kunde beim Auftragsabschluss nicht sofort bezahlt, wobei es auch hier mehrere Formen gibt:
und zwar beide
Hier gibt es also nur vier unterschiedliche Formen.
Die Lieferscheine für Wiederkäufer enthalten die kalkulierten Preise, weil diese Werte die Grundlage für die Verrechnung mit dem Kunden bilden. Außerdem sollen dessen Angestellte fallweise nicht sehen, wie viel Rabatt der Wiederverkäufer erhält. Diese Form führt zu einigen Problemen, weil sich die Werte auf solchen Lieferscheinen von den tatsächlich verrechneten Beträgen (mit Rabatt) unterscheiden. Aus diesem Grund werden auf derartigen Lieferscheinen keine Mehrwertsteuerinformationen ausgedruckt und bei der Fakturierung wird zu jedem Lieferschein die Summe der kalkulierten Preise (für Vergleichszwecke), der Rabatt und der tatsächlich verrechnete Preis angeführt.
Um irrtümliche Erstellung von Belegen (und spezielle falsche Eintragungen ins Journal oder Kassabuch) zu vermeiden, erlaubt das System den Druck von Lieferscheinen nur dann, wenn die Abrechnungsart im Auftrag (die aus dem Adressenstamm übernommen wurde) "Fakturierung" lautet.
Bei derartigen Aufträgen kann man das Fenster für Bezahlung gar nicht öffnen, es erscheint nur die Meldung
Analog ist ein Kassiervorgang nur dann möglich, wenn die Abrechnungsart Barzahlung (wozu auch eine Kartenzahlung zählt) vorliegt.
Soll die Art der Abrechnung nachträglich geändert werden (etwa Bezahlung statt Lieferschein), ist die diesbezügliche Eintragung in den Kopfdaten entsprechend anzupassen.
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