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Personalwesen |
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Das
Mitarbeiterbetreuungssystem MIBS liefert wesentliche Teile des Rechnungswesens
automatisch an die Finanzbuchhaltung. Details des Personalmanagements finden
Sie in mehreren eigene Dokumenten zu MIBS.
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Für den Buchhalter
wichtig ist zunächst, dass das Personalsystem alle Werte der
Lohnabrechnung automatisch an die Belegverwaltung als Buchungsbeleg
übergibt. Dabei werden nicht nur Personalaufwand und
Verrechnungsbuchungen für Abgaben und auszuzahlende Löhne gebucht,
sondern auf Wunsch auf die monatlichen selbst zu erstellenden Abrechnungen mit
den verschiedenen Institutionen, wie etwa die Beitragsnachweisungen für
die Krankenkassen.
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Während die
Verbuchung der Lohnwerte im Sachbuch relativ unproblematisch ist, liegen die
eigentlichen Stärken des Personalsystems in den umfangreichen Leistungen,
die es für die Kostenrechnung bietet.
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Alle Werte können
entsprechend den Bedürfnissen des Benutzers den einzelnen Kostenstellen
angelastet werden. Es können nicht nur Lohnkosten direkt auf einzelne
Kostenstellen gebucht oder mit einem fixen Prozentsatz auf mehrere
Kostenstellen aufgeteilt werden, das System kann auch Kostenanteile im
Verhältnis der Arbeit, die auf den verschiedenen Kostenstellen geleistet
wurde, aufteilen. Damit können zum Beispiel Überstunden wahlweise
bestimmten Kostenstellen zugeordnet, aber auch auf jene Stellen aufgeteilt
werden, an welchen der betreffende Mitarbeiter im Laufe der Abrechnungsperiode
gearbeitet hat.
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Selbstverständlich
liefert das Lohnsystem alle Werte für das Sachbuch und die Kostenrechnung
mit den entsprechenden Mehrwertsteuerinformationen sowohl bei Kosten
(Reisespesen) wie auch bei Erlösen (Miete für Dienstwohnung).
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Daneben erhält die
Kostenrechnung vom Personalsystem exakte Werte für alle Lohnnebenkosten
auf jeder Kostenstelle und ist in diesem Bereich nicht auf Schätzungen
oder Mittelwerte angewiesen.
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Der zentrale Vorteil des
Mitarbeiterbetreuungssystems im Bereich der Personalkostenüberwachung
liegt darin, dass neben der eigentlichen Lohnabrechnung beliebige
kalkulatorische Werte für die Kostenrechnung ermittelt werden
können. Dabei müssen die ausbezahlten Werte mit jenen für die
Kostenrechnung in keinerlei Zusammenhang stehen. Kalkulatorische Löhne
für Betriebsinhaber können ebenso abgerechnet werden wie auf
zwölf Monate aufgeteilte fiktive Sonderzahlungen.
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Analog können
Informationen für Versicherungen - etwa vom Personalaufwand
abhängige Haftpflicht - aus dem Lohnsystem übernommen werden.
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Software |
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Rechnungswesen |
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Zusammenfassung |
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