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Copyright

Die digitale Unterschrift hat eine andere Aufgabe als die Verschlüsselung: Dabei muss die Nachricht nicht unbedingt geheim sein, es geht hier vielmehr darum, den Absender (Unterschreiber) eindeutig zu identifizieren. Hier wird dem Dokument eine Information angefügt, die ausschließlich dem Absender bekannt ist. Bei Bedarf kann man die Nachricht zusätzlich verschlüsseln, aber das ist von der digitalen Unterschrift unabhängig.

Zur Unterschrift wird der geheime Schlüssel des Absenders verwendet, denn nur er verfügt über diesen Schlüssel. Der Empfänger kann nun mit dem öffentlichen Schlüssel des Absenders die Nachricht (Unterschrift) entschlüsseln und erkennt somit, dass der Absender tatsächlich der Verfasser der Nachricht ist.
Die Unterschrift wird in der Form erzeugt, dass zunächst aus dem Inhalt der Information ein sogenannter Hashwert berechnet wird, der die Identität des Inhalts bestätigt. Wird das Dokument nachträglich verändert, ergibt die Berechnung des Hashwerts ein anderes Ergebnis, womit man erkennt, dass das vorliegende Dokument mit dem unterzeichneten nicht mehr übereinstimmt. Die Nachricht selbst wird dabei nicht verschlüsselt (das kann man zusätzlich mit dem öffentlichen Schlüssel des Empfängers machen).
Dieser Hashwert wird mit dem geheimen Schlüssel des Unterzeichners verschlüsselt und als Anhang dem Dokument beigefügt.
Die digitale Unterschrift ist also quasi eine Verschlüsselung (des Hashwerts) mit vertauschten Schlüsseln. Während ein verschlüsselter Text nur vom Empfänger entschlüsselt werden kann, ist die Überprüfung der Echtheit einer Unterschrift mit dem frei zugänglichen Schlüssel des Absenders jedem möglich.
Mit diesem Verfahren kann man zwei Eigenschaften des Dokuments sicherstellen beziehungsweise überprüfen. Einmal ist durch den Hashwert der Inhalt des Dokuments festgelegt. Sobald im Inhalt nur ein Zeichen verändert wird, ergibt sich ein anderer Hashwert, womit die digitale Unterschrift ungültig wird. Zudem kann man mit dem öffentlichen Schlüssel des Unterzeichners und dem an das Dokument angefügten verschlüsselten Hashwert prüfen, dass das Dokument wirklich von der angegebenen Person unterschrieben wurde.
Sicherheitsaspekte

Um die digitale Unterschrift so weit abzusichern, dass sie auch rechtsgültig verwendet werden kann und von Gerichten anerkannt wird, ist ein enormer technischer Aufwand nötig. Das Verfahren an sich ist in jedem Fall umständlicher als die Leistung einer Unterschrift mit einem Kugelschreiber auf einem Blatt Papier.

Auch sind die Sicherheitsprobleme ähnlich wie bei Bankomatkarten deutlich größer: Während bei einer gefälschten händischen Unterschrift mit graphologischen Methoden meist der Nachweis einer Fälschung gelingt, kann eine verlorene Bankomatkarte (mit zugehörigem PIN-Code) von jedem verwendet werden, ohne dass der Eigentümer etwas davon merkt.
Eine digitale Unterschrift wird im Prinzip gleich verwendet wird wie eine Bankomatkarte: Es wird ein maschinenlesbares Kennzeichen benötigt, von dem man mit größter Sicherheit annehmen kann, dass es dem Unterzeichner gehört. Nach dem heutigen Stand der Technik ist das eine Chipkarte (also dieselbe Technik wie eine Bankomatkarte), auf welcher der geheime Schlüssel gespeichert ist, wobei die Verwendung der Karte meist zusätzlich durch Passwort, PIN-Codes oder biometrische Überprüfung abgesichert wird.
G�ltigkeitsdauer

Die elektronische Unterschrift basiert auf einem technischen Verfahren, das wie alle Technologien einer ständigen Weiterentwicklung unterliegt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass heute als sicher geltende mathematische Verschlüsselungsverfahren in einigen Jahren nicht mehr als zuverlässig angesehen werden, weil inzwischen durch höhere Rechnerleistung oder neu entwickelte Verfahren die Entschlüsselung oder Manipulation durch Unbefugte möglich geworden ist. Die Gültigkeitsdauer dieser Verfahren ist daher im allgemeinen auf sechs Jahre begrenzt.

Langfristig geltende Vereinbarungen können daher auf elektronischem Weg nicht unterzeichnet werden, weil nicht klar ist, ob die verwendete Technologie bis zum Ablauf des Vertrags überhaupt sicher ist.
Der Zeitstempeldienst

Mit der digitalen Signatur kann man zwar sicherstellen, dass ein bestimmtes Dokument von einer bestimmten Person unterzeichnet wurde, es bleibt jedoch der Zeitpunkt der Unterzeichnung offen.

In vielen Fällen ist jedoch der Zeitpunkt der Unterzeichnung von elementarer Bedeutung. Man muss sich nur vorstellen, dass von einem Vertrag mehrere elektronisch unterschriebene Versionen existieren, ohne dass man wei�, welche die zuletzt gültige Ausfertigung ist. Jedenfalls kann man Vereinbarungen, Buchungen, Dienstverträge oder sonstige Dokumente beliebig rückdatieren, ohne dass dies aus der digitalen Unterschrift zu ersehen wäre.
Ein weiteres Problem entsteht dadurch, dass die von den Zertifizierungsinstanzen ausgegebenen Zertifikate für die digitale Signatur immer eine begrenzte Gültigkeitsdauer (drei Jahre) haben. Ohne Zeitstempel ist bei einem an sich ordnungsgemäß signierten Dokument nicht zu erkennen, ob die Signatur mit einem gültigen Zertifikat erfolgt ist.
Wegen der begrenzten Gültigkeit der Verfahren kann man bei Dokumenten ohne Zeitstempel meist nachträglich auch nicht klären, ob ein Dokument eigentlich noch gültig oder aber schon älter als sechs Jahre ist.
Insgesamt sind daher die meisten elektronisch unterzeichneten Dokumente problematisch, wenn nicht wertlos, falls der exakte Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht bekannt ist.
Mit einem Zeitstempeldienst werden die Dokumente mit einer Zeitsignatur auf der Basis einer gesetzlich gültigen Zeit versehen, die unabhängig von der Zeit auf dem zur Unterschrift genutzten Computersystem ist. Der Zeitstempel belegt, wann ein Dokument mit einem bestimmten Inhalt vorgelegen ist und dass es seit diesem Zeitpunkt nicht mehr verändert wurde.
Der Zeitstempeldienst versieht nicht nur das Dokument mit einer entsprechenden Zeitmarkierung, diese Aktion wird auch von der Zertifizierungsstelle protokolliert. Selbst bei Fälschung der Signatur oder der Zeitstempel kann man über die Protokolle beim Zertifizierungsdienst Echtheit und Zeitpunkt von Dokumenten oder Signaturen vielfach noch prüfen.
Ein solcher Dienst wird in Deutschland von der dortigen Zertifizierungsstelle TC TrustCenter AG angeboten, in Österreich (A.-Trust) haben wir noch nichts davon gesehen.
Dazu kommt, dass vorläufig kaum Software verfügbar ist, mit welcher diese Zeitstempeldienste einfach genutzt werden könnten. Selbst wenn man über ein offizielles Signaturzertifikat verfügt, hat man einigen Aufwand, um Dokumente mit definitivem Beweiswert erzeugen zu können.
Wie komme ich zur digitalen Unterschrift?

Eine offizielle digitale Signatur erhält man recht einfach, schwieriger ist schon deren Verwendung.

Die staatlich anerkannte Stelle für digitale Unterschriften ist die A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme im elektronischen Datenverkehr GmbH im Wien. Um eine digitale Signatur zu erhalten, muss man eine der Registrierungsstellen von A-Trust aufsuchen (solche gibt es nach unseren Informationen derzeit nur in Wien) und erhält dann eine entsprechende Chipkarte mit Zertifikat. Es werden verschiedene Formen von digitalen Signaturen mit entsprechend unterschiedlichen Kosten angeboten. Details erfährt man im Internet bei www.a-trust.at (Link �ffnet neues Fenster).
Mit der Chipkarte allein kann man noch nicht viel anfangen, man muss sich auch ein passendes Lesegerät (derzeit werden nur zwei Modelle eine Herstellers von A-Trust empfohlen) samt der zugehörigen Software besorgen.
Um die Chipkarte auch unterwegs verwenden zu können, muss man natürlich eine Stelle finden, welche über dieselbe Ausrüstung verfügt.
Insgesamt ist der Aufwand für die digitale Unterschrift im Vergleich zur eigenhändigen Unterschrift noch ziemlich hoch. Mit einigem Aufwand kann man sie zu Hause am eigenen Computer verwenden, unterwegs ist die Nutzung vorläufig ziemlich aussichtslos. Es wird noch einige Zeit dauern, bis sich dieses Verfahren - vielleicht mit einer in Zukunft besseren und leichter anzuwendenden Technologie - allgemein durchsetzt.
�berpr�fung der digitalen Unterschrift
Erhält man ein mit einer von A-Trust zertifizierten Signatur unterschriebenes Dokument, kann man die Echtheit online bei A-Trust überprüfen lassen. Dazu schickt man einfach mit einem Browser das unterschriebene Dokument an A-Trust und erhält sofort das Ergebnis der Überprüfung.
Zusammenfassung
Im Vergleich zu einer handschriftlichen Unterschrift ist die digitale Signatur derzeit noch relativ umständlich und teuer sowie in vielen Bereichen wenig beweiskräftig, weshalb es noch einige Zeit dauern wird, bis sie einigermaßen verbreitet ist.
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